Allgemeine Geschäftsbedinnungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma The Moosbach Garden in Nordrach
I. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für Verträge über die Vermietung von Veranstaltungs-, Bankett- und Konferenzräumen der Firma Moosbach („Hotel“) sowie für alle damit verbundenen Leistungen.
- Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
II. Vertragsabschluss und Haftung
- Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots in Textform zustande.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Tritt der Kunde im Auftrag eines Dritten auf, haftet er mit diesem gesamtschuldnerisch.
- Das Hotel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden besteht nicht.
- Ansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Fristen. Eine Verkürzung ist ausgeschlossen.
III. Leistungen, Preise und Zahlungen
- Das Hotel erbringt die vereinbarten Leistungen.
- Der Kunde zahlt die vereinbarten oder üblichen Preise einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen und sich die allgemeinen Preise des Hotels nachweislich geändert haben. Eine Erhöhung darf 5 % nicht übersteigen.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug kann das Hotel gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Mahngebühren berechnen.
- Das Hotel kann angemessene Vorauszahlungen verlangen.
- Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Bei Tischreservierungen gilt ein Mindestverzehr von 10 € für Speisen und 5 € für Getränke.
IV. Rücktritt (Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
- Erfolgt keine Zustimmung, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Miete und sonstiger veranlasster Leistungen verpflichtet, sofern keine Weitervermietung möglich ist.
- Erfolgt der Rücktritt:
- zwischen 8 und 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 35 % des entgangenen Speisenumsatzes,
- ab 4 Wochen vor dem Termin: 100 % des entgangenen Speisenumsatzes,
- bei vereinbarten Pauschalen: 60 % bzw. 100% der Pauschale.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgerecht eingehen,
- höhere Gewalt oder andere nicht vom Hotel zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
- die Veranstaltung unter falschen Angaben gebucht wurde,
- der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet sind.
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
VI. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
- Änderungen der Teilnehmerzahl sind spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen.
- Abweichungen bis ± 5 % werden berücksichtigt. Bei größeren Abweichungen kann das Hotel Preise oder Raumzuteilungen anpassen.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur mit Zustimmung des Hotels erlaubt. In diesem Fall kann ein angemessener Kostenbeitrag erhoben werden.
VIII. Technische Einrichtungen
- Vom Hotel beschaffte technische Geräte Dritter werden im Namen des Kunden bereitgestellt. Der Kunde haftet für deren ordnungsgemäße Nutzung.
- Eigene elektrische Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Hotels verwendet werden.
IX. Verlust oder Beschädigung von Sachen
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Räumen. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
X. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Das Hotel kann angemessene Sicherheiten (z. B. Kaution, Versicherung) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Es gilt deutsches Recht.
- Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Oktober 2025










